Statistische Erfahrung dokumentiert, dass die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat regelmäßig ineffizient und kostentreibend ist und von allen Beteiligten als negativ bewertet wird. Unter den vielen Gründen für diese Situation sind zwei besonders bedeutend: auf Arbeitgeberseite teilweise die Unkenntnis der Anwendungspflichten des Betriebsverfassungsgesetztes; auf Seiten des Betriebsrates ein gesellschaftspolitisches Selbstbild, welches im Gesetz gar nicht verankert ist.
Dieses eintägige Seminar legt den Schwerpunkt auf die sachliche, nicht emotional beeinflusste Dimension des Betriebsverfassungsgesetzes in alltäglich wiederkehrenden Konstellationen. Sie bekommen einen Überblick über die zentralen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz. Erläutert wird auch, bei welchen Themen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung gleichberechtigt, also auf gleicher Augenhöhe gesetzlich berücksichtigt werden.
Ziel des Seminars ist, dass Sie nicht nur im formellen, sondern auch im informellen Rahmen der Betriebsratsarbeit Souveränität im Umgang mit dem Betriebsrat als Gremium sowie seinen einzelnen Mitgliedern erhalten. Mit dieser Souveränität werden Sie auch befähigt, professionell, effizient und lösungsorientiert gegenüber dem Betriebsrat aufzutreten.
Zuständigkeit des Betriebsrates
Kosten der Betriebsratsarbeit
Arbeitspflicht und Ehrenamt
Was bedeutet genau „vertrauensvolle Zusammenarbeit“?
Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden, Gesamtzusagen
Beteiligungsrechte (Information, Mitwirkung, Mitbestimmung)
Dozierende/r
Dr. Christoph Röhrs
Dr. Röhrs kommt aus dem Personalmanagement und kennt die HR-Arbeit von der Pike auf. Sein Expertenwissen gibt er mit Begeisterung weiter, und zwar so, dass es auch wirklich in der Praxis ankommt. Denn Theorie ist das eine – der Transfer in die konkrete Alltagssituation das andere.
Das zeichnet seine Seminare aus:
Berufserfahrung und Branchenkenntnisse:
+49 5465 / 31 22 80